خانه آریانا برگزار میکند
شب شعر و سخن و موسیقی
با دعوت از ....
خانم ....
آقای .....
چهار شنبه * ***
از ساعت 19:00
Efftingestrasse 19. 22041 Hamburg
پذیرائی با چای و قهوه و نان و پنیر و سبزی....
از ایستگاه Wandsbekmarkt با اتوبوس خط 9 و یا 262 ایستگاه Holzmühlenstraße
کانون خدمات و سرویس
اجتماعی فرهنگها
Interkulturelle Soziale Dienste e.V. (ISDe.V. )
ساعاتی در کنار هم باهم .. برای بیرون آمدن از
تنهائی و غربت
در خانه ی آریانا
محلی برای گرد همآئی ، بازی و
سرگرمی بزرگسالان و ...
... تماشای فیلم ، کتابخوانی ، شنیدن مو زیک ، محیطی سالم و دلانگیز برای آشنا شدن با همدیگر ...
چهارشنبه ها از ساعت
چهار تا هشت
با پشتیبانی
مجتمع خدمات درمانی ، پرستاری و
اجتماعی (آریانا ، خانه شفا )
Efftingestr. 19, 22041(Wansbek) Hamburg
Tel: +98 -(0)40 - 28 41 93 500
Interkulturelle Soziale Dienste
e.V.
(ISDe.V.)
Einige Momente zusammen sein und
miteinander die Einsamkeit vergessen
im ARIANA Haus der
Gesundheit
Ein Ort des Zusammenkommens, sich
wohlfühlen, Spiele spielen, knobeln u. v.
mehr....
Filme anschauen, Bücher Lesen, Musik
hören, in einer gesunden Atmosphäre
andere kennenlernen und
klönen ........ect.
Bei Bedarf sich zurückziehen und in
einem der Ruheräume meditieren
können
Mittwochs von 16:00 bis 20:00 Uhr
mit Unterstützung des Fachpersonals der
Efftingestr. 19, 22041(Wandsbek) Hamburg
Tel: +98 -(0)40 - 28 41 93 500
این تبلیغ در باره ی کانون ما که در "پی ار سنتر" درج شده است :
prcenter.de - Das Online-Pressezentrum
multiprofessionelle und multikulturelle Gruppe gründet Verein ISD e.V. in
Hamburg
03.05.2008 - 11:12 Uhr - Interkulturelle Soziale Dienste e.V.
Wir sind eine multiprofessionelle und multikulturelle Gruppe von Menschen aus verschiedenen
Berufen. Darunter sind Ärzte, Dipl.-Sozialpädagogen, Dipl.-Ökotrophologen, Altenpfleger,
Rechtsanwälte, Migrantencoach....und andere.
Wir bereichern die bisherigen sozialen Dienstleistungen um einen interkulturellen Aspekt.
Wir arbeiten selber ehrenamtlich.
Wir bilden kompetent ehrenamtliche Helfer für den Bereich der häuslichen Betreuung und
Begleitung von alten/kranken Menschen, aus und vermitteln diese an Hilfesuchende.
Hierbei versuchen wir, dem kulturellen, dem religiösen und muttersprachlichen Hintergrund der
Hilfesuchenden gerecht zu werden.
Unsere ehrenamtlichen Helfer werden nicht allein gelassen, sondern erhalten neben einer
Einführungsausbildung begleitend fachlich qualifizierte Supervision
Wir bieten nach Absprache professionelle Hilfe.
Uns ist es wichtig, durch unser Handeln mit Herz und Hand ein wenig mehr zur Menschenwürde des
Einzelnen in einer multikulturellen Gesellschaft beizutragen.
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Angaben zum Autor:
Interkulturelle Soziale Dienste e.V.
auehamburg@hotmail.de
1. Vorsitzender
Interkulturelle Soziale Dienste e.V. ( ISD )
im ARIANA Haus der Gesundheit
Efftingestraße 19, 22041 Hamburg
Tel.: 040-284193500
Direktlink zum Artikel online:
http://www.prcenter.de/dev/multiprofessionelle-und-multikulturelle-Gruppe-gruendet-Verein-ISD-e-Vin-
Hamburg.18744.html
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کانون خدمات و سرویس رسانی اجتماعی فرهنگها ی هامبورک
Interkulturelle Soziale Dienste e.V. (ISDe.V.)
با پشتیبانی
مجتمع مرکز خدماتی پزشکی ، درمانی ، مراقبتی و پرستاری
آریانا ، خانه شفا
ARIANA, Haus der Gesundheit,
(Interkulturelles Zentrum für Gesundheit, Pflege und Soziales )
با هدفی صرفا خیر خواهانه و بشر دوستانه ، بعنوان اولین مرکز خدمات و سرویس رسانی اجتماعی
به همشهریان هامبورگی تقدیم میکند :
یک روز در هفته از ساعت چهار به بعد
پاتوق خانه آریانا
محلی برای گرد همآئی ، بازی و سرگرمی بزرگسالان و ...
تماشای فیلم...
کتابخوانی ...
شنیدن مو زیک ...
محیطی سالم و دلانگیز برای آشنا شدن با هم دیگر...
ساعاتی در کنار هم باهم ...
برای بیرون آمدن از تنهائی و غربت ...
Efftingestr. 19, 22041(Wansbek) Hamburg
Tel: +98 -(0)40 - 28 41 93 500
Gründungsprotokoll
Am Dienstag, den 12. Februar 2008 kamen im „ARIANA Haus der Gesundheit“ in 22041 Hamburg, Efftingestraße 19, 13 Personen zusammen ( Anwesenheitsliste liegt bei ), um die Gründung des Vereins „Interkulturelle Soziale Dienste kurz ISD“ zu beschließen.
Herr Faizurrahman Ahrari begrüßte die Anwesenden herzlich und erläuterte, weshalb an diesem Abend der Verein „Interkulturelle Soziale Dienste“ gegründet werden sollte.
Herr Faizurrahman Ahrari wurde per Zuruf zum Versammlungsleiter, und Herr Wahab Raunak wurde ebenfalls per Zuruf zum Protokollführer gewählt; beide nahmen die Wahl an.
Daraufhin schlug der Versammlungsleiter folgende Tagesordnung vor:
-
Diskussion über die Gründung und Satzung des Vereins, Verabschiedung der Satzung und Beschluss über die Gründung des Vereins
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Wahl des Vorstandes
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Wahl des/der Schatzmeister/in
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Wahl des/der Schriftführers/in
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Wahl eines Kassenprüfers/in ( kein Vorstandsmitglied)
-
Festlegung der Mitgliederbeiträge
-
Sonstiges
Per Handzeichen wurde dieser Tagesordnungsvorschlag angenommen.
-
Nach kurzer Diskussion über die Notwendigkeit der Gründung eines Vereins zum Zwecke der in der Satzung aufgeführten Punkte und über die Satzung wurde über beide Punkte per Handzeichen abgestimmt. 12 der Anwesenden stimmten der Gründung und der vorgelegten Satzung per Handzeichen zu. 12 Anwesende bestätigten ihren Beitritt durch ihre Unterschrift auf der vorliegenden Satzung
-
Für die Wahl des Vorstands wurden Herr Dr.Heinz-Dieter Aue und Frau Rita Rahime Schiborn vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Herr Dr.Heinz-Dieter Aue und Frau Rita Rahime Schiborn wurden jeweils mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. 1. Vorstand: Herr Dr.oec.troph.Heinz-Dieter Aue, Dipl. Ökotrophologe , Große Holl 16, 22115 Hamburg, 2. Vorstand: Frau Rita Rahime Schiborn, Dipl. Sozialpädagogin, Eckenerstraße 3, 22045 Hamburg Herr Dr.Aue und Frau Schiborn nahmen die Wahl an.
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Für die Wahl des Schatzmeister wurde Herr Alireza Balaghy vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Herr Balaghy wurde mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. Herr Balaghy nahm die Wahl an.
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Für die Wahl eines/r Schriftführers/in wurde Frau Christa Dahuk vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau Dahuk wurde mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. Frau Dahuk nahm die Wahl an.
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Für die Wahl eines/r Kassenprüfer/in wurde Frau Sozan Ebrahimi vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau Ebrahimi wurde mit 11Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. Frau Ebrahimi nahm die Wahl an.
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Der Vorstand schlug einen Mitgliedsbeitrag von jährlich € 60,- vor. Hierüber wurde per Handzeichen abgestimmt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
-
Nachdem keine Wortmeldungen zum Punkt Sonstiges mehr kamen, wurde der Vorstand beauftragt, alles Nötige für die Eintragung ins Vereinsregister und die Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erledigen.
Der Versammlungsleiter schloss die Versammlung um 20:30 Uhr.
Hamburg, 12.02.2008
………………………………………………………………………
Protokollführer/in (Unterschrift)
………………………………………………………………………
Versammlungsleiter/in (Unterschrift)
Einladung zur Gründungsversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir beabsichtigen in Hamburg einen Verein für Interkulturelle Soziale Dienste (ISD) zu gründen.
Zur Gründungsversammlung am:
Dienstag, 12. Februar 2008 um 19:00 Uhr
im
„ARIANA Haus der Gesundheit“
Efftingestraße 19, 22041 Hamburg
laden wir Sie herzlich ein.
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
-
Begrüßung
-
Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten Teilnehmer
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Genehmigung der Tagesordnung
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Aussprache über die Gründung des Vereins
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Beratung und Verabschiedung einer Satzung
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Wahlen des Vorstands
-
Wahl des Kassenprüfer
-
Weitere Vorgehensweise
-
Verschiedenes
Den Entwurf einer Vereinssatzung fügen wir bei.
Mit freundlichen Grüßen
Satzung des Vereins
Interkulturelle Soziale Dienste
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
-
Der Verein führt den Namen Interkulturelle Soziale Dienste kurz ISD. Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e.V. im Namen.
-
Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg
-
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Entwicklung und Evaluation von Koordinierungsstrukturen zur regionalen Steuerung des freiwilligen ( ehrenamtlichen ) Engagements in der Betreuung von Hilfebedürftigen und deren Ausbildung auch für Bürger mit Migrationshintergrund.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
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Die Einrichtung eines Zeitspenderpools ehrenamtlicher Helfer
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Vermittlung ehrenamtlicher Helfer (Zeitspender) an Bedürftige
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Ausbildung ehrenamtlicher Helfer (Zeitspender)
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Anleitung und Supervision ehrenamtlicher Helfer durch Fachkräfte
-
Einrichtung und Unterhaltung interkultureller sozialer Beratungsstellen
-
Einrichtung und Unterhaltung einer interkulturellen Altenpflegestätte
§ 3 Gemeinnützigkeit
-
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Mittel sind stets den satzungsgemäßen Zwecken zuzuführen.
-
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§52 Abs.2 AO77)
-
Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind: ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder
-
Ordentliches Mitglied des Vereins mit vollem Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann jede natürliche Person werden.
-
Fördernde Mitglieder sind natürliche Personen oder Institutionen, die durch regelmäßige Zuwendungen die Tätigkeit des Vereins unterstützen.
-
Aus Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
-
Eine Aufnahme in den Verein erfolgt auf Antrag an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
-
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
-
Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an.
-
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
-
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.
§ 6 Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
-
Die Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu fördern
-
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu nutzen sowie an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
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Die Mitglieder entrichten einen Beitrag, dessen Höhe und Fälligkeit in einer vom Vorstand vorgeschlagenen und von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgelegt ist.
-
Die Beitragshöhe richtet sich nach den notwendigen Kosten zur Durchführung der in §2 aufgeführten Zwecke sowie an der Finanzkraft der Mitglieder.
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
-
Die Mitgliederversammlung
-
Der Vorstand
-
Der Schatmeister
§ 10 Mitgliederversammlung
-
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand des Vereins einberufen.
-
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit im Bedarfsfall oder auf begründeten Antrag von mindestens 30 % der Mitglieder einberufen.
-
Die Einladung zu ordentlichen Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort und einer vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden. Die Schriftform wird auch auf elektronischem Weg eingehalten.
-
Anträge zur Tagesordnung müssen für die ordentliche Mitgliederversammlung eine Woche vor dem Versammlungstermin dem Vorsitzenden des Vorstands schriftlich vorliegen. Anträge zur Änderung der Satzung müssen in der Tagesordnung als solche erkennbar sein und sind mit Unterstützung des Vorstandes mindestens zwei Wochen vor der Versammlung im vollen Wortlaut bekannt zu geben. Dies kann auch elektronisch erfolgen
§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Sie beschließt über die vom Vorstand eingebrachten Anträge und Berichte und hat insbesondere folgende Aufgaben:
-
Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter
-
Wahl und Abberufung des Schatzmeisters und des Schriftführers
-
Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes
-
Mitarbeit bei der Erstellung der Beitragsordnung
-
Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht.
Des Weiteren ist die Mitgliederversammlung für die Änderung der Satzung zuständig. Zu einem solchen Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder, sowie eine Dreiviertelmehrheit innerhalb der Mitgliederversammlung erforderlich.
§ 12 Ablauf der Mitgliederversammlung
-
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes geleitet, bei seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder durch eine von ihm benannte Person. Ist eine eigene Angelegenheit des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zu erörtern, so wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte für die Dauer dieser Erörterung.
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Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird keine Beschlussfähigkeit erreicht, derist die Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen neu einzuberufen. Wird auch dann keine Beschlussfähigkeit erreicht, ist die Mitgliederversammlung erneut und zeitgleich unmittelbar danach einzuberufen; sie ist dann ohne Rücksicht aus die anwesende Zahl der Mitglieder beschlussfähig.
-
Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom Versammlunsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll den Gang der Verhandlung und die gefassten Beschlüsse festhalten. Auf Verlangen eines Mitglieds muss dessen Stimmabgabe in der Niederschrift festgehalten werden.
§ 13 Vorstand
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Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, und dem Schriftführer.
-
Übersteigt die Mitgliederzahl des Vereins einhundert, kann der Vorstand um Beisitzer erweitert werden. Die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
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Der Vorstand ist vom Verbot des § 181 BGB befreit. Seine Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf der Amtszeit erfolgt die Wahl eines neuen Mitglieds für den verbleibenden Zeitraum in der nächsten Mitgliederversammlung; bis dahin führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder alle Geschäfte weiter. Alle Ämter des Vorstandes sind Ehrenämter.
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Zwei der Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, wobei es sich bei einem der beiden Vorstandsmitglieder um den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden handeln muss.
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Von jeder Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu führen, die von dem, die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind für eine Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.
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Die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 14 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes
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Der Vorstand ist verantwortlich für die ordungsgemäße Verwaltung aller Ämter und die satzungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Er ist gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB.
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Die Zusätzlichen Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind nicht gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB.
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Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und stellt die Tagesordnung auf. Er beruft die Mitgliederversammlung ein und führt deren Beschlüsse aus.
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Der Vorstand erstellt einen Haushaltsplan für das voraus liegende Geschäftsjahr und fertigt einen Jahresbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr an.
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Der Vorstand ist ermächtigt, die Eintragung des Vereins ins Handelregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erwirken und das sonst Nötige zur Aufnahme der Vereinstätigkeit zu veranlassen. Werden im Rahmen der Gründung Satzungsänderungen von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen oder sachlichen Gründen verlangt, so kann der Vorstand diese von sich aus vornehmen, muss jedoch die Mitglieder davon in Kürze schriftlich in Kenntnis setzen. Dies kann auch elektronisch erfolgen.
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Der Vorstand kann zur Geschäftsführung auch Nichtmitglieder bestimmen.
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Der Vorstand kann Durchführungsbestimmungen zur Erreichung der satzungsgemäßen Vereinsziele erlassen.
§ 15 Kassenprüfer
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Von der Mitgliederversammlung wird ein Kassenprüfer für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt. Der Kassenprüfer darf nicht Mitglied des amtierenden Vorstands sein. Eine Wiederwahl ist zulässig.
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Der Kassenprüfer kontrolliert die ordentliche Buchführung des Vereins. Er hat freie Einsicht in die Bücher des Vereins. Er berichtet der Mitgliederversammlung aus Anlass des Jahresberichtes oder bei gegebener Veranlassung.
§ 16 Haftung
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Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
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Eine persönliche Haftung der Mitglieder des Vereins oder des Vorstandes für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.
§ 17 Auflösung
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Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung, in der mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Dabei ist auch zu bestimmen, wer zum Liquidator bestimmt wird.
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Sinkt die Mitgliederzahl auf drei Mitglieder und ändert sich diese Anzahl nicht innerhalb eines Jahres, so ist die Auflösung des Vereins einzuleiten.
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Bei der Auflösung des Vereins oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Ärzte ohne Grenzen e.V.“, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung zur Förderung interkultureller sozialer Dienstleistungen.
-
Diese Bestimmungen gelten entsprechend bei Wegfall des bisherigen Zwecks des Vereins.
-
Beschlüsse, durch die die vorstehenden Bestimmungen oder eine andere für die Gemeinnützigkeit wesentliche Satzungsbestimmung geändert, ergänzt oder aufgehoben wird, oder durch die der Verein aufgelöst, in eine andere Körperschaft überführt oder durch die sein Vermögen als Ganzes übertragen wird, sind der zuständigen Finanzbehörde unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden.
Hamburg, den 12. Februar 2008
Die Gründungsmitglieder


